1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung für eine Veranstaltung erfolgt direkt bei Weinbergwandern. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung, sei es schriftlich, telefonisch oder persönlich, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Weinbergwandern zustande. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, wobei die allgemeinen Geschäftsbedingungen einen wesentlichen Bestandteil bilden. Der Vertrag wird jedoch erst gültig, nachdem Sie den unterschriebenen Vertrag per E-Mail an Weinbergwandern zurückgeschickt haben.
2. Leistungsumfang
Weinbergwandern verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen zu erbringen. Individuelle Wünsche des Kunden können nach Absprache berücksichtigt werden, wobei eventuell anfallende Zusatzkosten vom Kunden zu tragen sind. Fällt bei der Durchführung durch Weinbergwandern auf, dass die gebuchte Leistung aufgrund unvorhersehbaren Umständen nicht durchführbar ist, wird das Programm durch Weinbergwandern angepasst.
3. Aufsicht und Verantwortung
Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen oder Personen mit Behinderung obliegt die Aufsichtspflicht weiterhin den Betreuern der jeweiligen Organisation. Der Kunde versichert, dass bei minderjährigen Teilnehmern alle erforderlichen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen. Sofern Betreuer während der Veranstaltung Aufgaben übernehmen, die mit einer erhöhten Verantwortung verbunden sind (z.B. Anleitung, Führung, Sicherung), müssen sie sich der potenziellen Gefahren bewusst sein und die entsprechende Verantwortung übernehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Es ist keine Anzahlung erforderlich. Die Zahlung des Gesamtbetrags ist nach Erhalt der Rechnung ohne Aufschub fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Weinbergwandern vor, eine Zahlungserinnerung und gegebenenfalls eine Mahnung zu versenden.
5. Stornierungsbedingungen
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen und von Weinbergwandern bestätigt werden. Die Stornierung wird erst mit der Bestätigung durch Weinbergwandern wirksam. Im Falle einer Stornierung werden dem Kunden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
Nichterscheinen oder verspätetes Erscheinen: 100 % des Preises
Bis 4 Wochen vor Beginn: 10 % des Preises
2 Wochen vor Beginn: 50 % des Preises
1 Woche vor Beginn: 100 % des Preises
6. Stornierung und Umbuchung durch Weinbergwandern
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder plötzlichem Krankheitsfall behält sich Weinbergwandern das Recht vor, die Aktivität kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, sofern der Kunde keine alternative Aktivität in Anspruch nimmt. Weinbergwandern kann eine Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten oder Unterlassen dazu Anlass geben. Bei Gefahr durch höhere Gewalt, ungünstige Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken kann Weinbergwandern die Aktivität absagen oder vorzeitig beenden. Der bereits gezahlte Preis wird anteilig zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Weinbergwandern behält sich Programmänderungen vor, ist jedoch stets bemüht, eine gleichwertige Alternative anzubieten.
7. Programmänderung oder Abbruch nach Vertragsabschluss
Weinbergwandern behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) dies fordern oder sich herausstellt, dass für die Gruppe/Einzelperson die geplante Aktivität nicht passend ist. Wir sind jedoch stets bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Bei wesentlichen Programmänderungen, die eine Preiserhöhung von mehr als 10 % zur Folge haben, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eventuell anfallende Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen.
9. Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an den Aktivitäten ist eine gute Gesundheit. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Weinbergwandern über bestehende gesundheitliche Probleme zu informieren. Die Teilnahme unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Psychopharmaka ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Teilnahmebedingungen einzuhalten und den Anweisungen von Weinbergwandern, der Trainer und des Hilfspersonals Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Anweisungen behält sich Weinbergwandern das Recht vor, den Teilnehmer von der Aktivität auszuschließen. Für Ausschlüsse vor Beginn der Aktivität gelten die Stornierungsbedingungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Teilnahme auf eigene Verantwortung. Weinbergwandern haftet für keinerlei körperlichen oder psychischen Schäden.
10. Ausrüstung
Die leihweise überlassene Ausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Weinbergwandern haftet nicht für Unfälle oder die geliehene Ausrüstung.
11. Nutzungsrechte
Die von Weinbergwandern erstellten Programme sind geistiges Eigentum von Weinbergwandern und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise genutzt oder umgesetzt werden.
12. Versicherungsschutz
Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer ist im Rahmen seiner eigenen Versicherung gegen Unfallrisiken geschützt. Weinbergwandern empfiehlt den Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung. Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Christine Einmayr ist über den Vorarlberger Bergführerverband auf Wanderungen haftpflichtversichert.
Informationen zur Haftpflichtversicherung des Vorarlberger Bergführerverbands finden Sie hier: https://vorarlberg.bergfuehrer.at/news/
Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im
Zusammenhang mit den geplanten Wanderungen sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer
Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die
Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf
seine Kosten verantwortlich
13. Beanstandungen
Beanstandungen oder erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter unverzüglich schriftlich mitzuteilen und von diesem zu bestätigen. Der Aktivitätsleiter ist jedoch nicht befugt, im Namen von Weinbergwandern Ansprüche anzuerkennen. Er wird sich jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich per Einschreiben bei Weinbergwandern einzureichen. Der Anspruch auf Schadenersatz verfällt, wenn die Beanstandung nicht oder verspätet erfolgt.
14. Haftung
Weinbergwandern haftet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder Ausfälle bei der Durchführung der Aktivität, die eine Wertminderung gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung darstellen. Bei von ihm verschuldeten Ausfällen ist Weinbergwandern berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Verschulden von Weinbergwandern oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt und keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte. Die Haftung von Weinbergwandern ist, soweit nicht anders vereinbart, auf die Höhe des gezahlten Aktivitätspreises und auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Weinbergwandern haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen oder behördliche Anordnungen zurückzuführen sind.
15. Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Weinbergwandern findet deutsches Recht Anwendung.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Quellen und ähnliche Inhalte